Ausleihbedingungen
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Frei zugänglich ist ein großer Teil der Bestände, darunter die meisten nach 1945 erschienenen Zeitschriften.
- Monographien und Zeitschriften aus dem geschlossenen Magazin sind nicht ausleihbar (Status: Nutzung vor Ort), können aber nach Bestellung im Online-Katalog der UB an den Lesetischen im Freihandbereich benutzt werden.
Ausnahme: Rara (vor 1850) und mit Kopierverbot belegte Bände aus dem Magazin werden nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt. Sie sind an den Rara-Lesetischen in der 3. Etage der UB unter Aufsicht zu benutzen.
- Vereinsmitglieder erhalten vor der ersten Ausleihe eine Benutzernummer von der UB. Es gelten die Benutzungsbedingungen der UB. Darüber hinaus gelten folgende besondere Regelungen für Vereinsmitglieder:
- Mitglieder können Bücher und Magazinbestände der Gartenbaubücherei auf dem Postweg nach Hause entleihen. Sie haften für Verlust und Beschädigung und tragen die Kosten für die Rücksendung. Vor der ersten Ausleihe auf diesem Weg hat das Mitglied eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Die Ausleihe ist auf fünf Bände begrenzt.
Nicht nach Hause versandt werden: Rara-Bestände, vor 1850 erschienene Werke, Folioformate, Zeitschriften und Präsenzbestand aus dem Freihandbereich.
- Es besteht natürlich ebenfalls die Möglichkeit, im Rahmen der normalen Fernleihe Bücher und Zeitschriftenaufsätze über eine andere Bibliothek zu beziehen und dort zu benutzen.
- Öffnungszeiten der Zentralbibliothek
Reproduktionsmöglichkeiten
- Zum Selbstkopieren sind Freihandbestände und Magazinbestände, sofern sie nicht mit Kopierverbot belegt sind, zugelassen. Sie können in dem Kopiergeschäft in der 1. Etage der UB kopiert oder gescannt werden.
- Vom Kopieren ausgenommen sind Werke vor 1850 und besonders empfindliche Bände aus dem Magazin. Nach Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal der Infotheke (3. Etage) können diese Werke mit dem Auflichtscanner im Kopiergeschäft in der 1. Etage der UB gescannt werden. Hierzu ist eine Genehmigung des zuständigen Fachreferenten erforderlich. Das Formular können Sie hier herunterladen. Es kann auch als Bestellformular verwendet werden, falls der Verein nach Absprache die Reproduktionen anfertigt.
- Das Fotografieren durch Benutzer ist innerhalb der Bibliothek nicht zulässig. Professionelle Fotos können in der Fotostelle der UB bestellt werden. Hierzu ist ebenfalls eine Genehmigung des zuständigen Fachreferenten erforderlich.
- Der Besteller verpflichtet sich bei Scan- oder Fotobestellungen, ein Freiexemplar der Arbeit, in der die Fotos abgebildet werden, an den Verein zu liefern.
- Mikrofiches können leider nicht angefertigt werden.